Peter V., König von Portugal, ratifiziert den am 30. Januar 1859 zu Lissabon geschlossenen, wörtlich inserierten Ehevertrag zwischen Prinz Georg von Sachsen und der Infantin Maria Anna von Portugal. Darin werden in 18 Artikeln Regelungen getroffen über den Ort der Vermählung, die Mitgift, das Brautgeschenk, das Auskommen der Infantin, ihre Unterkunft und ihr Erbe

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Sächsisches Staatsarchiv
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