König Albrecht II. erteilt dem Grafen Johann II. zu Wertheim Vollmacht, an seiner statt ein Urteil des Landgerichts zu Nürnberg in Sachen der Stadt Neumarkt (Nuwenmarkte) gegen die Stadt Frankfurt zu revidieren, gegen dessen Achtspruch die Stadt Frankfurt unter Hinweis auf ihre Privilegien Berufung an den König und sein Hofgericht eingelegt hat. Graf Johann erhält für seinen Urteilsspruch definitiv bindende Kraft und die Vollziehungsgewalt.