Erbrente für die Kreuzrente
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E1 A
Vorl. Nr.: 248
166/19
E1 A Urkunden
Urkunden >> Rathausarchiv
13. November 1556
Enthält: Vor den Schöffen von Erkelenz (Udman, Venroedt) bekennt Theis Groet, Heinrichs Sohn, für sich und seine Frau Elisabeth, an Johan van Heuckhoven, Kreuzmeister zu Erkelenz, für die Kreuzspende, die am 23 . Juni für die Armen in Erkelenz gehalten wird, eine Erbrente von % (drie ort) silb. Taler schuldig zu sein, zu zahlen jährlich auf St. Martinstag [1 1 . Nov.] . Als Unterpfand stellen sie 1 1/2 Morgen Land an der Bellinckhover wyntmoelen neben dem Berge zwischen Land von Mattheis Baux, ihres Secretarius, und Daem Schoemecher, Schwager von Theis, stoßend auf Land von Heinrichs van Herckenbos Kindern. Die Ablöse beträgt 1 5 Taler und eine Jahresrente.
Archivale
Aussteller: Siegler: die Aussteller mit ihrem Schöffenturnssiegel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:21 MEZ