Bischof Rudolf [I. von Habsburg-Laufenburg] von Konstanz bewilligt, dass - nachdem Schwicker (Swiger) von Blankenstein alle seine Güter und Besitzungen dem Domstift zu Konstanz übertragen hatte - mit dieses Schwickers (Swigers) als des Lehensherrn Winwilligung die beiden Brüder Heinrich von Echterdingen (Aechtertingen) den zu jenen Gütern gehörigen dritten Teil aller Zehnten zu Berg mit sämtlichen Zugehörden und Rechten in den Orten Gaisburg (Geisenburg), Wangen, Rohracker (Roracker), Stuttgart (Stutgarte), Tunzhofen (Tunzhowen), Brie (Brige) und Altenburg an das Kloster Bebenhausen verkaufen, weil sie den Schwicker (Swiger) und das Domstift durch eigene Besitzungen hierfür entschädigt haben.