Reichserbtruchseß Christoph [voller Titel] leiht seinem Untertan Michael Bosch zu Fulgenstadt auf Lebenszeit einen Hof daselbst, wie er im neugefertigten Urbar von 1582 beschrieben ist. Bosch muß ihn in baulichen Ehren halten; bei Schäden durch Brandstiftung, Unwetter oder Kriege zahlt der A. jedoch die Instandsetzungskosten zur Hälfte. Jährlich sind zu den gewöhnlichen Gültzeiten gen. Geld- und Naturalabgaben nach Scheer in Menger und Scheerer Maß zu entrichten, von denen ein Teil für die neugebaute Scheuer zu geben ist. Ferner muß Bosch jeden Herbst einen Wagen mit Wein, nicht unter einem Seefuder, von Riedlingen nach Scheer, wo er Verpflegung erhält, führen oder ein Weinfuhrgeld von 5 fl. in Münz erlegen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen tritt Heimfall zur freien Verfügung ein. Bosch hat als Ehrschatz 200 fl. zu zahlen; 100 fl. wurden zu Martini 1598 bar bezahlt, die restlichen 100 sind in zwei jährlichen Raten von 50 fl. zu Martini 1599 und 1600 fällig. Sooft der Hof neu vergeben wird, kann der Ehrschatz gemindert oder erhöht werden.