In der Auseinandersetzung um eine von Jakob Möhnen zu zahlende Entschädigung von 650 Brabanter Gulden aus Mandatsverträgen entschieden sowohl das Gericht zu Wijlre als auch der königliche Schöffenstuhl zu Aachen für den Kläger bzw. Appellaten Palmart von der Porten. Gegen die Urteile der beiden Vorinstanzen appelliert Jakob Möhne an das RKG. Palmart von der Porten und sein Sohn Andreas erklären dagegen die Appellation für nicht ans RKG erwachsen, da die strittige Summe von 650 Brabanter Gulden in Reichstaler umgerechnet nicht die notwendige Appellationssumme erreiche.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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