Heinrich, G. zu Ortenburg des älteren Geschlechts, gibt Dauid Alt von Salczburg eine Schuldverschreibung für 500 fl in Gold und guter grober Reichsmünze, jeder zu 15 Batzen oder 60 kr, mit einer jährlichen Verzinsung von 25 fl jeweils zu Johannis in den Weihnachtsfeiertagen neuen Kalenders und einer Aufkündigungsfrist von einem halben Jahr vor dem genannten Tag, zu dem dann die Rückzahlung zu erfolgen hat.; S: Ausst., US: Heinrich G. z. Ortenb. etc. manu ppria.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv