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Vormundschaftssache Niehoff
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Enthält: Verzeichnis des Nachlasses der Eheleute Wennemar Niehoff und Maria Hesseling am 30. Juni 1633. Bei der Aufnahme sind zugegen Berndt Niehoff und Johan Vorheiden als Vormünder der Kinder 1. Ehe des Wennemar Niehoff, ferner Henrich, Gerdt, Christian, Jörgen und Herman Hesseling aus Warendorf, die Brüder der Maria Hesseling. Die Fässer werden durch Böttcher Johan Voss abgeschätzt. Es finden sich Schuldverschreibungen von: Johan Heiman in der Bauerschaft Delstrup, Ksp. Lamberti (Bürge: Henrich Kroes); Herman Schürckman 1631 (Bürgen: Henrich und Johan Stöve); Dominus Henricus Stephanus ad S. Mauritium; Schmied Henrich Voss in Sendenhorst; Henrich Mückenbörger ad S. Mauritium; Witwe Johan Kleibolte; Evert Nortarp; Engelbert Twehus in Albachten; Schmied Jörgen Hagedorn; Johan Westhoff, Soldat in Warendorf; Schulte zum Rhelaw in Nienberge; Schulte zum Hülse in Everswinkel.