Klage des Herman Frye ./. seinen Schwager, den Ratsherren Bernard Meyer. Kläger, verheiratet mit Christine Meyer, bewohnt das Haus seines + Schwiegervaters, des Kemners Bernhard Meyer auf der Hörsterstraße, das jetzt dem Beklagten gehört. Er klagt auf Feststellung, dass er keine Miete zu zahlen und das Haus nicht zu räumen braucht.