Josef II. Römischer Kaiser verleiht dem Johann Ludwig Friedrich von Liebenstein, württembergischen Kammerjunker und Hofgerichtsassessor in Tübingen, das Recht, als volljährig zu gelten (veniam aetatis). Sowohl die Gründe ¿ unter anderem das Zeugnis des Familienältesten Philipp Friedrich [II.] von Liebenstein und des bisherigen Vormunds Eberhard von Kniestedt ¿, als auch die Konsequenzen werden näher ausgeführt. Siegelankündigung des Ausstellers.