Friedrich II., König von Dänemark, bestätigt nach geschehener Erbhuldigung durch das Domkapitel zu Schleswig alle dessen Privilegien, namentlich auch die von Christian III., König von Dänemark, mit den Landständen aufgerichtete Kirchenordnung aus dem Jahr 1542. d.d. Schloß Flensburgk, 1564 etc.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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