Wirich von Daun, Herr zu Falkenstein und zum Oberstein, reversiert gegenüber Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, der ihn, das Seine und insbesondere die Herrschaften Oberstein (Obir-) und Falkenstein mit Zubehör, Land und Leuten in seinen und der Pfalz erblichen Schirm genommen hat. Wirich versichert für sich und seine Erben, dass der Pfalzgraf nicht zum Ersatz für seine in der Zeit des Schirms erlittenen Schäden an den Gütern und Leuten verpflichtet ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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