Hintergrund des Verfahrens ist eine Schuldverschreibung, die Gerhard Klocker zu Gunsten von Trewe und Gerboet ausgestellt hatte und die diese nach seinem Tod von dessen Erben eingeklagt hatten. Gegen den Spruch des Aachener Gerichtes hatten die Erben Klocker an das RKG appelliert. Der Appellat Wilhelm Klocker, natürlicher Sohn des Gerhard Klocker, hatte von Trewe und Gerboet die Auszahlung von 100 Goldgulden, die in dem von seinem Vater ausgestellten Schuldschein als an ihn auszuzahlende Summe enthalten seien, eingeklagt. Die Appellanten bestreiten nicht die grundsätzliche Berechtigung der Forderung, sondern hatten an der Vorinstanz erklärt und wiederholen dies am RKG, über die aus der Schuldverschreibung resultierende Summe könne erst entschieden werden, nachdem ihr Anspruch auf die Schuldverschreibung insgesamt rechtskräftig anerkannt sei. Der Appellat bestreitet die Berechtigung der Appellation, da Urteile über von den Schuldnern gerichtlich anerkannte Schulden nicht appellabel seien. Vgl. das Verfahren RKG Stadt Aachen (B 1885/5705).
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Hintergrund des Verfahrens ist eine Schuldverschreibung, die Gerhard Klocker zu Gunsten von Trewe und Gerboet ausgestellt hatte und die diese nach seinem Tod von dessen Erben eingeklagt hatten. Gegen den Spruch des Aachener Gerichtes hatten die Erben Klocker an das RKG appelliert. Der Appellat Wilhelm Klocker, natürlicher Sohn des Gerhard Klocker, hatte von Trewe und Gerboet die Auszahlung von 100 Goldgulden, die in dem von seinem Vater ausgestellten Schuldschein als an ihn auszuzahlende Summe enthalten seien, eingeklagt. Die Appellanten bestreiten nicht die grundsätzliche Berechtigung der Forderung, sondern hatten an der Vorinstanz erklärt und wiederholen dies am RKG, über die aus der Schuldverschreibung resultierende Summe könne erst entschieden werden, nachdem ihr Anspruch auf die Schuldverschreibung insgesamt rechtskräftig anerkannt sei. Der Appellat bestreitet die Berechtigung der Appellation, da Urteile über von den Schuldnern gerichtlich anerkannte Schulden nicht appellabel seien. Vgl. das Verfahren RKG Stadt Aachen (B 1885/5705).
AA 0627, 5622 - T 251/1142b
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 2. Buchstabe T
1528 - 1529 (1515 - 1528)
Enthaeltvermerke: Kläger: Peter Trewe; Leonhard Sibe namens Cecilia Gerber, Witwe des Reinhard (an anderer Stelle: Isenhart) Gerboet (Gerboeden, Gerpotten), Apotheker Beklagter: Wilhelm Klocker, Bürger zu Aachen, wohnhaft beim Lieb-Frauen- Kloster Prokuratoren (Kl.): Dr. Christoph Hoß 1528, 1528 - Dr. Simon Engelhart - Dr. Ludwig Ziegler Prokuratoren (Bekl.): Dr. Franciscus Frosch 1528 Prozeßart: Appellationsverfahren Instanzen: 1. Meyer und Schöffen des Königlichen Stuhls und der Stadt Aachen 1527 - 2. RKG 1528 - 1529 (1515 - 1528) Beweismittel: Acta priora (Q 4). Beschreibung: 2 Bde., 2 cm; Bd. 1: 17 Bl., lose; Q 1 - 3, 5 - 8, Q 3 doppelt; Bd. 2: 8 Bl., geb.; Q 4.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:10 MESZ