Die gesamte Obrigkeit des Dorfes Bischheim am Saum, Wolfgang Friedrich, Jakob Christoph, Jakob Christoph, W(ilhelm) R(einhard) Chr(istian), Wolfgang Sigmund und Johann Friedrich Böcklin von Böcklinsau, belehnt Hans Georg Reyff, Weiß Rössel-Wirt, und Lorenz Stahl, Blumenwirt, beide Bürger zu Bischen, auf neun Jahre, von 1729 bis 1738, mit dem Umgeld aus dem dortigen Wein- und Bierausschank, das quartalsweise auf Kerbhölzer aufgenommen und verrechnet werden soll. Dafür verpflichten sich die Belehnten, jährlich 630 fl., nämlich quartalsweise jeweils 157 fl. 5 ß (zu je 60 xern gerechnet) und erstmals auf Mariae Verkündigung 1730 dem jeweiligen Schaffner entrichten, ohne Abzug der jährlich zu reichenden 6 fl., ausgenommen in Kriegszeiten, wofür beide mit ihrem Vermögen haften. Dafür stehen ihnen nicht nur die Umgelder von ihren Wirtschaften zu sondern auch die von Lorenz Hummels Witwe, Hans Waltz und Hans Georg Klein sowie den Juden, wobei sie den Ohm nicht teurer als zu 8 ß ausschenken und von 1 Sack mit Malz nicht mehr als 1 fl. nehmen dürfen. S.: die Aussteller (m. U.) U.: die Belehnten Or. Pap. Lib. 4 Bll. , 6 S. Mit Nachschrift vom 11. März 1731 zu Bischheim: W(olf) F(riedrich), Jakob Christoph und W(olfgang) S(igmund) Böcklin von Böcklinsau dehnen die Umgeldberechtigung auf die beiden von den Beständern neu erbauten Wirtshäuser (an der Straß) aus und erhöhen die jährliche Abgabe um 50 fl., beginnend mit Johann Baptista des laufenden Jahres. M. U. der Aussteller und Beständer