Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 3315
Wismar S 349 (W S 10 n. 349)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
(1753-1755) 12.12.1755-18.02.1756
Kläger: (2) Hinrich Gottfried Sager, Pächter auf Poel (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Valentin Gustav Hennings, Amtsarrhendator auf Poel (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. um Einschränkung der Appellationsfrist auf 3 Wochen vom 12.12.1755 und am 13.12. ausgesprochener Aufforderung des Tribunals an den Kl., binnen 4 Wochen seinen Schriftsatz einzureichen, legt dieser seine Beschwerden am 12.01.1756 vor. Der Kl. hat vom Bekl. den Oertzenhof mit dazugehörigem Acker, den Kirchwall, Schloßgraben und -garten gepachtet. Er sperrt einen der beiden Wege zur Kirche, da zahlreiche Poeler ihr Vieh dort entlang treiben und auf seiner Weide grasen lassen, der Bekl. läßt den Weg wiederholt durch seine Leute öffnen, wodurch der Kl. Schaden nimmt. Zur selben Zeit fordert der Bekl. 200 Rtlr Pacht von der Stelle des Hausmannes Evers, die dem Land des Kl.s zugeschlagen worden ist, die dieser aber nicht zahlen will, bevor er keinen Schadensersatz für das geöffnete Tor und die Abnutzung der Weide erhalten hat. Der Bekl. wendet sich an das Amtsgericht, das den Kl. auffordert, die geforderte Pacht binnen 8 Tagen zu bezahlen. Dagegen appelliert der Kl. an das Tribunal und bittet darum, ihm zunächst einen Schadensersatz zu bewilligen, bevor er seine Pacht an den Bekl. zahlt. Das Tribunal lehnt den Antrag am 17.02.1756 ab.
Instanzenzug: 1. Amtsgericht zu Poel 1755 2. Tribunal 1755-1756
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Pachtvertrag vom 01.12.1753; von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Zeugenbefragung von Joachim Hinrich Beutin, Jürgen Warner und Peter Evers vom 13.05.1755; Klagen Hennings vor dem Poeler Amtsgericht vom 13.05.1755 und 20.11.1755; Urteil des Poeler Amtsgerichts vom 27.11.1755; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 06.12.1755; Aussagen von Ernst Hinrich Hundt vom 14.05.1755 und Pastor J.E. Schliemann vom 13.05.1755
Beklagter: Johann Valentin Gustav Hennings, Amtsarrhendator auf Poel (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. um Einschränkung der Appellationsfrist auf 3 Wochen vom 12.12.1755 und am 13.12. ausgesprochener Aufforderung des Tribunals an den Kl., binnen 4 Wochen seinen Schriftsatz einzureichen, legt dieser seine Beschwerden am 12.01.1756 vor. Der Kl. hat vom Bekl. den Oertzenhof mit dazugehörigem Acker, den Kirchwall, Schloßgraben und -garten gepachtet. Er sperrt einen der beiden Wege zur Kirche, da zahlreiche Poeler ihr Vieh dort entlang treiben und auf seiner Weide grasen lassen, der Bekl. läßt den Weg wiederholt durch seine Leute öffnen, wodurch der Kl. Schaden nimmt. Zur selben Zeit fordert der Bekl. 200 Rtlr Pacht von der Stelle des Hausmannes Evers, die dem Land des Kl.s zugeschlagen worden ist, die dieser aber nicht zahlen will, bevor er keinen Schadensersatz für das geöffnete Tor und die Abnutzung der Weide erhalten hat. Der Bekl. wendet sich an das Amtsgericht, das den Kl. auffordert, die geforderte Pacht binnen 8 Tagen zu bezahlen. Dagegen appelliert der Kl. an das Tribunal und bittet darum, ihm zunächst einen Schadensersatz zu bewilligen, bevor er seine Pacht an den Bekl. zahlt. Das Tribunal lehnt den Antrag am 17.02.1756 ab.
Instanzenzug: 1. Amtsgericht zu Poel 1755 2. Tribunal 1755-1756
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Pachtvertrag vom 01.12.1753; von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Zeugenbefragung von Joachim Hinrich Beutin, Jürgen Warner und Peter Evers vom 13.05.1755; Klagen Hennings vor dem Poeler Amtsgericht vom 13.05.1755 und 20.11.1755; Urteil des Poeler Amtsgerichts vom 27.11.1755; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 06.12.1755; Aussagen von Ernst Hinrich Hundt vom 14.05.1755 und Pastor J.E. Schliemann vom 13.05.1755
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ