Gerhardus, Bischof zu Münster, verleiht dem Domkapitel außer den 10 Mark jährlich, die er ihm und der Kirche St. Pauli schon früher aus der münsterischen Grut verschrieben hatte, weitere 10 Mark neben den 30 Molt Korn aus seinen Ländereien bei Telgte (in Telget), jährlich aus der Grut am Samstag nach Margaretae zu erheben, als Entgelt für die 350 Mark, die ihm das Kapitel zum Ankauf der Güter in Vechta gegeben hat. Desgleichen erhält das Kapitel zu St. Ludgeri aus der Grut 6 Mark für gegebene 70 Mark. Damit die Grut die Beträge aufbringen kann, wird sie nur in Münster, Bocholt und Beckum (Bekehem) zugelassen. Der Bischof siegelt. in vigilia Johannis baptiste

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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