Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Hans von Gemmingen zu Guttenberg - auf dessen Bitten, aus Gnade und treuer Dienste wegen - mit seiner Schwester Mechthild (Mecze), seinem Sohn Blicker und allen ihren Gütern und Untertanen in seinen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert den Schirm ebenfalls für die Stadt Eppingen, die er Hans auf Lebtag überantwortet hatte. Er versichert, die Genannten auf Lebtag zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Friedrich weist seine Amtleute und Untertanen um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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