Abt Adrian, Prior und Konvent bekunden, daß Zwiespalt war [Urkunde betr. das Hofgut des Klosters Schönau in Elz] zwischen dem + Abt Johann Specht und Dilgius Hess[unleserlich] zu Elz. Sie überlassen den Hof daselbst nunmehr diesem und seiner Frau Cune auf 6 Jahre gegen 12 Malter Korn. Der Hof soll von dem Eidam Ludgin und dessen Frau Meeze bewohnt werden.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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