Ulrich Lech, Bürger von Regensburg, bekundet, dass Abt Johann und der Konvent von St. Emmeram ihm mit Zustimmung ihres Siechmeisters Altmann Spitzer die Weinzierlrechte an den zwei Weingärten in Oberwinzer, die sie vom Kloster Rebdorf gekauft haben und die zum Siechamt des Klosters gehören, nach Freisassenrecht für 80 Pfund Pfennige gegen einen jährlichen Ewigzins an den Siechmeister des Klosters übertragen haben (siehe Belehnungsurkunde Nr. 945). S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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