Die Kanzlei der Stadt Munderkingen beurkundet folgende vom Kloster St. Anna vorgenommenen Belehnungen: [1.] Belehnung von 1767 Dezember 27 an Mathäus Scheible, Alexander Scheible und Johann Mohn, alle B. zu Munderkingen, auf 12 Jahre mit 17 1/2 J. Acker in allen 3 Öschen, während der ersten 2 Jahre gegen die 3. Landgarbe, während der nachfolgenden 10 Jahre gegen die 4. Landgarbe; [2.] Belehnung von 1771 an Mathäus Scheible (Scheibling) auf 9 Jahre mit 5 J. Acker (von denen 1 J. noch dem Joseph Hürber überlassen ist) gegen die 4. Landgarbe. Die genannten Grundstücke sind durch Größe, Flurbezeichnungen (im alten Thal-Ösch: der Feiler, auf dem schönen Bihl; im Rottemer Ösch: beim Wetterkreuz, am Bronnenberg, beim Steinmäurle; im Boden-Ösch: beim Hanenbronnen, beim Priel, vom Tannenwäldle herab) und Anlieger (Mathäus Revellio, Joseph Schenle) näher beschrieben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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