Es wird bekundet, dass in den Irrungen zwischen Abt Georg von Waldsassen (Jorgen abbte zw Waltsachssenn) einerseits und Georg (Jorgen) und Sebastian Kutzer andererseits beredet worden ist, dass der Abt dem Georg Kutzer seine Urfehde wieder übergibt und die Angelegenheiten vor den Räten Kurfürst Philipps von der Pfalz rechtlich vertragen werden. Beide Kutzer sollen, auch für ihre Söhne und Brüder, eine alte Urfehde des Gefängnisses wegen leisten. Dies haben sie vor Ludwig von Eyb, Vitztum zu Neumarkt, in Gegenwart von Abt Georg, Anarg von Wildenfels d. J., Doktor Jakob Kühorn, Kanzler, Otto von Rohrbach, Schultheiß zu Neumarkt, Christoph von Thein zu Schönficht (Cristoffeln von Tein zw Schonficht) sowie Heinz Trautenberger, Hauptmann zu Waldsassen, geschworen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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