Friedrich Rabolt von Zwingenberg (Tzwyngenbergk) bekundet, dass er als Lehnsträger der Enkel des Hanman Wirthman (!) von Gundernhausen (Gondernhussen) und des Adam von "Roßdorff, Bernhart sone", von Philipp von Wolfskehlen (Wolffskeln) folgende Güter in der Gemarkung von Goddelau (Godelauwe), die früher Heinrich Ackerloch hatte, zu Lehen empfangen hat: den Hof zu Goddelau, auf einer Seite zwischen Philipp von Wolfskehlen und dem Hof, den Hanman Wirthman von Gundernhausen und des verstorbenen Adam Bernharts Kinder von Philipp zu Lehen empfangen haben, angrenzend an Konz Rymherns Hof, samt allem Zubehör, nämlich etwa 100 Morgen Ackerland und Wiesen, die zu diesem Hof gehören, sowie einer alle drei Jahre fälligen Abgabe (drittheyl), die jedes Baugut im Dorf Goddelau schuldet, bestehend aus ½ Malter Gerste und ½ Malter Hafer zu Holzrecht. Die Enkel des Bernhart (!) Wirtman von Gundernhausen und Adam von "Rostorff, Bernhart sone", sollen die Lehngüter nutzen; der Aussteller soll das Lehen "vermannen und tragen", wie es sich gebührt. Im Fall des Todes des Aussteller soll binnen Jahresfrist ein anderer unbescholtener, zum Schild geborener Edelmann als Lehnsträger benannt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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