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Die Rechte des fürstlichen Hauses Löwenstein auf die unmittelbare Reichs-Herrschaften Kerpen und Casselburg, aus der Geschichte dieser Herrschaften, und des darüber am Hochpreißlichen Reichs-Cammer-Gericht unter der Rubric Hohen-Sachsen contra Mark anhängigen, und neuerlich von des regierenden Herrn Fürsten Carls zu Löwenstein hochfürstliche Durchlaucht entgegen des Herrn Herzogen Carl Leopold von Aremberg Hochfürstlichen Durchlaucht, als Detentorem besagter zwey Herrschafften, reassumirten Rechts-Streits erwiesen, und mit 50. Urkunden bestärket. 2 Exemplare

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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