Graf Johann von Wertheim bekundet: Im Streit Peter Echters und seiner Frau einer- und der Brüder Jörg (Jorge), Wilhelm, Reinhard und Weyprecht von Thüngen andererseits war er zum Schiedsrichter erkoren worden, zwischenzeitlich waren ihm aber einmal Endres von "Wenigkeim" (f. Thüngen) und Heinz von Grumbach zu Rimpar (f. Echter), sodann Hilprand von Thüngen bzw. Hans von Kottwitz beigegeben worden. In dieser Zusammensetzung schlichtet das Gremium nach erfolgter Anerkennung durch die Parteien und fällt einen Spruch. Streitgegenstände; "Gochsen" und Zehntrechte zu "Stettlingen" (Stetten?) sowie der "Goßheimer" (Gössenheimer?) Wald. Verschiedene Abwicklungsbestimmungen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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