Johann Marx, Altarist zu Bensheim, verkauft eine Anzahl an Eigenleuten und ihre Nachkommen, die er zuvor von Junker Konrad von Frankenstein erblich gekauft hatte, als Eigentum an Kurfürst Philipp von der Pfalz gegen eine jährliche Gülte auf Lebenszeit. Der Verkauf schließt Leibsbede, Leibshühner, Hauptrechte, Gefälle, Gerechtigkeiten, Pflichten, Untertänigkeit und Dienstbarkeiten mit ein, so wie sie diese bislang denen von Kronberg und Frankenstein und Johannes selbst schuldig gewesen sind. Johann gebietet den Eigenleuten die Einhaltung und löst die verkauften Personen aus der Leibeigenschaft und von den Pflichten ihm gegenüber. Er verzichtet auf alle Forderungen und Gerechtigkeiten an den Eigenleuten und verspricht Währschaft. Es folgt eine Auflistung von namentlich genannten 80 Eigenleute - teilweise mit Verwandschaftsverhältnissen, Funktionen und Herkunftsorten - und ihrer Leibesbede, die in der Regel 2-3 Schilling Heller pro Mann und 1 Pfennig pro Frau - ca. ein Dutzend werden genannt - betrifft. Daran anschließend eine namentliche Auflistung der knapp über 100 Eigenleute, die je ein Leibhuhn zu geben haben. Die Stadt Bensheim wurde zur Besiegelung hinzugebeten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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