Notariatsinstrument des Heinrich Lebenther, Notars des Legaten: Laurentius (Roverella), Bischof von Ferrara, päpstlicher Legat gibt die vor ihm und Notar und Zeugen abgelegte Urfehdeerklärung des Priesters Martin Popp, der während des Reichstages die in der Sebalduskirche zu Nürnberg gehaltene Predigt eines Minoritenmönches gegen den Ketzerischen König von Böhmen, Georg Podiebrad, durch Schmähworte gestört hatte und deswegen vom Rat ins Gefängnis geworfen aber auf sein reumütiges Bekenntnis wieder entlassen worden war, bekannt. Darunter die eigenhändige Beurkundung Popps über diese Urfehde erklärung. - Zeugen: Angelus de Cialnis, decretorum doctor, Kammikus zu Cammerino, Kaplan, und Nicasins Charonis, Kämmerer des Legaten.

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Staatsarchiv Nürnberg
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