Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt nach Streitigkeiten zwischen den Brüdern Philipp und Fritz Sturmfeder einer- und dem Heidelberger Bürger Jakob Wolf andererseits wegen etlicher Schulden der Brüder den nachfolgenden Vertrag. Die Schulden der Brüder belaufen sich auf etwa 350 Gulden, wovon 33 Gulden von Schulden des Ritters Engelhard von Neipperg (+) herrühren. Deswegen hatte Jakob den Philipp Sturmfeder nach Rottweil [vor das kaiserliche Hofgericht] geladen, was der Kurfürst aufgrund kurfürstlicher Freiheit vor seine Gerichtsbarkeit gefordert hat. Nach Anhörung durch seinen Hofrichter und seine Räte wird geschlichtet, [1.] dass Philipp Sturmfeder oder seine Erben an Jakob oder seine Erben zu St. Martin [= 11.11.1505] 50 Gulden, auf Pfingsten danach [= 31.5.1506] erneut 50 Gulden, zu Pfingsten 1507 [= 23.5.1507] weitere 50 Gulden und schließlich jährlich zu Pfingsten 50 Gulden, bis die 350 Gulden abbezahlt sind. Jede Zahlung soll im Umfeld von 8 Tagen davor oder danach gegen Quittung erfolgen. [2.] Die Zahlung soll durch nichts verhindert werden. [3.] Wenn Philipp oder seine Erben eine Zahlung nicht einhalten, so haben Jakob und seine Erben das Recht, Philipps oder Fritz' Hab und Gut anzugreifen, um die jährliche Zahlung sowie entstandene Kosten und Schäden zu begleichen. [4.] Philipp und Jakob haben gegenüber dem Hofrichter Johann von Hattstein, Komtur des Hauses Heimbach, gelobt, dies einzuhalten. [5.] Philipp Sturmfeder bekräftigt mit seinem Siegel sowohl seine Zustimmung als auch die seines Bruders.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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