Der Ratsältere Theodor August Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] und der Bürgermeister Ludwig Albrecht Krafft von Dellmensingen [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis] verleihen die Lehenmühle in Roth [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] dem Müller Johann Rembold zu Erbrecht. Die Mühle hat zwei Mahlgänge und einen Gerbgang. Dazu gehören 2,25 Jauchert Äcker und 3 Tagwerk Mahd, die derzeit der Gemeinde als Weide überlassen sind. Der Müller hat die Mühle und ihre Zugehörungen in gutem Zustand zu halten und muss davon jährlich 3 Pfund Heller, 3 Herbsthühner, 100 Eier und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm liefern. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an der Mühle mit Zustimmung der Herrschaft an geeignete Personen veräußern, wobei dieser aber ein Vorkaufsrecht zusteht. Bei einem Besitzerwechsel haben der bisherigen Inhaber 3 Gulden als Weglöse und der neue Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu entrichten.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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