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Forstamt Heidenheim (Bestand)
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Vorbemerkung: Im Jahre 1949 wurden die damals im Staatsarchiv Ludwigsburg vorhandenen Akten des Forstamts a.O. Heidenheim von dem Archivangestellten Rolf Schmid geordnet und verzeichnet. Es handelte sich im wesentlichen um Akten, die in den Jahren 1904 - 1922 von der Forstdirektion an die Archivverwaltung abgegeben worden waren (insgesamt 208 Büschel). Weitere, seit 1849 von den Forstämter n.O. an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegebene Akten des Forstamts a.O. Heidenheim hat der Archivangestellte Tremel 1956 in das Schmid'sche Repertorium eingearbeitet. Hierbei wurden dem Bestand die ebenfalls neu eingekommenen Akten der dem Forstamt a.O. Heidenheim unterstellten Revierämter Aalen, Giengen, Herbrechtingen, Kapfenburg und Steinheim am Albuch als Anhang angeschlossen. Der gesamte Bestand F 107a umfaßt hiernach 422 Büschel (mit springenden Nummern für die Akten der Revierämter) in 3,7 lfd. m. Über Organisationsveränderungen im Bereich des Forstamts a.O. Heidenheim 1806 - 1902 hat R. Schmid für sein durch die vorliegende Neuverzeichnung überholtes Repertorium folgendes ermittelt: Das Oberforstamt Heidenheim bestand 1806 aus den mit reisigen Förstern besetzten Huten Aspach, Aufhausen, Bolheim, Fleinheim, Heubach, Irrmannsweiler, Nattheim, Oberkochen, Schnaitheim, Steinheim, Weilermerkingen, Zang und den von fußgehenden Förstern verwalteten Huten Ochsenberg und Hermaringen. Es umfasste 1808 nur noch die Huten Aufhausen, Bolheim, Dettingen, Herbrechtingen, Nattheim, Schnaitheim, Steinheim, Zang. Am 3. November 1810 erhielt das Oberforstamt Heidenheim die Huten Irrmannsweiler, Ober- und Unterkochen und Weilermerkingen vom aufgelösten Oberforstamt Aalen und die in den 1810 von Bayern abgetretenen Gebieten gebildeten Huten Anhausen, Dunstelkingen und Rötenbach; die Huten Bolheim und Dettingen wurden aufgelöst. Die Forstorganisation vom 7.6.1818, die den Dienstsitz des Forstamts nach Schnaitheim verlegte, ersetzte die bisherigen 13 Huten durch die Reviere Anhausen, Herbrechtingen (mit der vormaligen Hut Dunstelkingen), Schnaitheim (mit der vormaligen Hut Aufhausen), Steinheim, Zang. Aus der Forstorganisation vom 21.1.1822 (der Sitz des Forstamts war wieder nach Heidenheim verlegt worden) ging das Forstamt mit den Revieren Anhausen, Aufhausen, Herbrechtingen, Irrmannsweiler, Nattheim, Oberkochen, Schnaitheim, Steinheim, Zang hervor. Am 10. Okt. 1845 wurde das Revier Aufhausen dem Dienstsitz des Revierförsters entsprechend (seit 1832) in Revier Schnaitheim und das bisherige Revier Schnaitheim in Revier Heidenheim umbenannt. Das Revier Irrmannsweiler wurde am 18.6.1855 durch Zuteilung seiner Waldungen zu den Revieren Oberkochen, Steinheim und Zang aufgelöst. m 12.2.18666 wurde das Revier Anhausen, dem Dienstsitz des Revierförsters entsprechend, in Revier Bolheim und am 23. Dez.1867 das Revier Zang entsprechend dem Amtssitz des Revierförsters, in Revier Königsbronn umbenannt. In den Jahren 1875/77 erfolgte die Auflösung des Reviers Schnaitheim. Nach Aufhebung der Forstämter Söflingen und Zwiefalten 1883 (1. Okt.) wurden die Reviere Altheim und Langenau dem Forstamt Heidenheim zugeteilt. Durch die Forstorganisation von 1888 erhielt das Forstamt Heidenheim die Reviere Bopfingen und Kapfenburg vom Forstamt Ellwangen und trat die Reviere Altheim und Langenau an das neuerrichtete Forstamt Ulm ab. Am 1. April 1902 wurde das Forstamt a.O. Heidenheim aufgehoben. Seine Reviere Aalen, Bolheim, Bopfingen, Giengen, Heidenheim, Kapfenburg, Königsbronn, Nattheim, Oberkochen, Steinheim wurden selbständige Forstämter. Ludwigsburg, Dezember 1957 Dr. W. Grube
Nachtrag: Bü 953-960 wurden im Januar 1990 vom Forstamt Bopfingen an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Zur Geschichte des Reviers Weilermerkingen/Bopfingen siehe die Vorbemerkung im Repertorium zu FL 605/13 Forstamt n.O. Bopfingen. Weiterer Akten des Reviers befinden sich in den Beständen F 106 und F 108.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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