Johann von Daun, Graf zu Falkenstein, Herr zu Oberstein und zu Bruch (Brüch), bekundet, dass er Reinhard von Gemmingen und dessen Brüdern Eberhard und Hans Walter von wegen ihres verstorbenen Vetters Zeisolf von Adelsheim den Weiler Leibenstadt (Leubenstatt) und zwei Teile des Gerichts daselbst samt allen Zugehörungen zu Erblehen verliehen hat.