Andre, derzeit Koch von St. Emmeram, und Elsbet, seine Ehefrau, Bürger von Regensburg, bekunden, dass sie sich mit Abt Friedrich und dem Konvent von St. Emmeram um alle Forderungen wegen Dienst, Gewand und Lohn und besonders wegen der Schäden, die sie während der Dienste für Abt Alto erlitten haben, dahin geeinigt haben, dass sie künftig auf alle Ansprüche hieraus verzichten. Dafür verleiht Abt Friedrich ihnen auf Lebenszeit nach Leibgedingsrecht eine Hofstatt hinter seinem Mairhof in Regensburg, die zur Abtei des Klosters gehört, und ein dort stehendes Haus, das zur Oblei des Klosters gehört, die zuvor Andre Zynein als Leibgeding innehatte, gegen jährliche Zinsen an die Abtei und das Obleiamt des Klosters. S: Hans Woller, Schultheiß von Regensburg