Gräfin Amalia von Neuanahr geb. Gräfin von Wertheim urkundet, dass über die Forderung an den verstorbenen Graf Michael von Wertheim, ihren Bruder, wegen des Erbes von ihren Eltern, dem verstorbenen Grafen Wilhelm von Wertheim und seiner Frau Agnes und von ihrem Vetter, Grafen Johann von Wertheim, zu Lebzeiten von Grafen Michael ein Vertrag abgeredet aber nicht vollzogen wurde, weshalb die Forderung bis jetzt noch offen steht. Graf Wilhelm von Eberstein, Schenk Wilhelm von Limpurg und Gräfin Barbara von Wertheim geb. Freifrau von Limpurg, Witwe, haben als Vormünder des Grafen Michael mit ihr vereinbart, dass sie zugunsten von Grafen Michael gegen Erlegung von 2000 fl. und einer Verschreibung von 2 Fudern Wein auf Erbforderung und Heiratsgut verzichtet. Damit die Grafschaft Wertheim und Herrschaft Breuberg nicht Schaden nehmen, besonders weil Graf Michael noch ein Kind von 2 1/2 Jahren ist, hat sie mit Zustimmung von Grafen Wilhelm von Neuenahr, ihrem Schwager und Beistand, und ihrem Sohn Graf Gumprecht von Neuenahr, alle Erbrechte und Forderungen, die von ihren Eltern und ihrem Vetter herrühren, Grafen Michael und seinen Vormündern übergeben und verzichtet auf alle Ansprüche und Rechtsbehelfe hierwegen. Sollte Graf Michael ohne männliche Leibeserben sterben, dann sollen diese Erbrechte wieder aufleben. Insert in der Kaiserurkunde Regensburg, StAWt R-US 1532 Juni 20 und 1532 Juni 20a.