Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung einer Strafe
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 0079
Rep. 29, Nr. 295
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.06. 1. Kläger F
14.09.1767-09.12.1767
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: N N von Barnekow, Sohn des Kapitäns Georg Christoph von Barnekow zu Kubbelkow und Teschvitz
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Landsyndikus Haselberg (A), Joachim Christoph Ungnade (P)
Fallbeschreibung: Der Kl. wendet sich dagegen, daß der Bekl. trotz im Vorjahr erzielten Vergleichs (Nr. 0077) die Schmiede hat weiter ausbauen und in Betrieb nehmen lassen und bittet darum, das 1763 vom Konsistorium ausgesprochene Verbotsmandat über 50 Rtlr zu vollstrecken und ihm die Prozeßkosten zu ersetzen. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am 15.09. Am 20.10. weist der Bekl. die Klage zurück und erklärt, er sei 1763 noch gar nicht Besitzer von Teschvitz gewesen, sondern sein Vater, der ihm nichts von dem Fall erzählt habe. Das Tribunal fordert den Kl. am 23.10. zur Erwiderung auf, der am 27.11. beseht der Fiskal auf der Bestrafung des Kl.s und erreicht am 08.12.1767 ein Mandat an diesen, sich binnen 6 Wochen mit dem Kl. zu vergleichen oder am 26.01.1768 einen Eid vor dem Tribunal abzulegen, daß er von dem Mandat des Konsistoriums nichts gewußt habe. Weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1767
Prozessbeilagen: (7) Kostenaufstellung des Kl.s (1 Rtlr 16 s)
Beklagter: N N von Barnekow, Sohn des Kapitäns Georg Christoph von Barnekow zu Kubbelkow und Teschvitz
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Landsyndikus Haselberg (A), Joachim Christoph Ungnade (P)
Fallbeschreibung: Der Kl. wendet sich dagegen, daß der Bekl. trotz im Vorjahr erzielten Vergleichs (Nr. 0077) die Schmiede hat weiter ausbauen und in Betrieb nehmen lassen und bittet darum, das 1763 vom Konsistorium ausgesprochene Verbotsmandat über 50 Rtlr zu vollstrecken und ihm die Prozeßkosten zu ersetzen. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am 15.09. Am 20.10. weist der Bekl. die Klage zurück und erklärt, er sei 1763 noch gar nicht Besitzer von Teschvitz gewesen, sondern sein Vater, der ihm nichts von dem Fall erzählt habe. Das Tribunal fordert den Kl. am 23.10. zur Erwiderung auf, der am 27.11. beseht der Fiskal auf der Bestrafung des Kl.s und erreicht am 08.12.1767 ein Mandat an diesen, sich binnen 6 Wochen mit dem Kl. zu vergleichen oder am 26.01.1768 einen Eid vor dem Tribunal abzulegen, daß er von dem Mandat des Konsistoriums nichts gewußt habe. Weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1767
Prozessbeilagen: (7) Kostenaufstellung des Kl.s (1 Rtlr 16 s)
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ