Hieronymus Paumgartner, Schultheißenamtsverwalter, und die Schöffen der Stadt Nürnberg vidimieren auf die ihnen Namens des Rates durch Leonhart Grundtherr vorgebrachte Bitte den Vertrag zwischen den Pfalzgrafen Ottheinrich und Philipp von Neuburg einer- und der Stadt Nürnberg andererseits vom 12. Januar 1529, die Beilegung der gegenseitigen Irrungen in den Herrschaften und Ämtern Sulzbach, Hersbruck etc. betreffend. - Siegler: das Stadtgericht.

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Staatsarchiv Nürnberg
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