Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
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(1) 3046
Wismar S 152 (W S 5 n. 152)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
(1701-1705) 09.07.1705-19.05.1708
Kläger: (2) Michael Speckien, Verwalter zu Belitz und Boldenstorf
Beklagter: Johann von Steeb, Oberkommissar und Landrentmeister
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Salomon Winne (A), Dr. Christoph Gröning (P), ab 27.03.1706: N N Zander (A) Bekl.: Johann Jacob Lauterbrunn (A), Dr. Joachim Köckert (P)
Fallbeschreibung: Kl. hat seinen Sohn am 10.04.1704 mit 2 Last 4 Scheffel Roggen nach Wismar geschickt, um diese zu verkaufen. Die Königliche Kammer will das Getreide zunächst für 73 Rtlr 24 s ankaufen, zahlt das Geld aber nicht aus, sondern rechnet es auf Schulden des Sohnes an. Kl. legt dar, daß sein Getreide nicht als Pfand für die Schulden seines Sohnes herangezogen werden kann und fordert die Bezahlung bei Androhung der Vollstreckung. Das Tribunal fordert den Bekl. am 11.07. auf, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Am 21.11. beschwert sich Kl., daß Bekl. dem bisher keine Folge geleistet habe und erbittet Hilfe. Das Tribunal fordert den Bekl. am 02.12.1705 erneut zur Stellungnahme auf und erhält diese am 05.01.1706, in der Bekl. die Vorwürfe zurückweist und vorgibt, mit der Eintreibung der Schulden des Sohnes die Interessen der Krone zu verfolgen. Das Tribunal läßt Kl. am 08.01. auf die Erwiderung des Bekl. antworten, der am 27.03. auf seiner Forderung besteht. Das Tribunal fordert am 31.03. Erwiderung des Bekl. Am 14.06. erbittet Kl. ein Urteil, da Bekl. nicht fristgemäß geantwortet hat, das Tribunal setzt dem Bekl. aber am 15.06. eine weitere 6wöchige Frist. Am 29.08. weist Bekl. alle Beschuldigungen zurück und beweist die Berechtigung seiner Pfändung. Das Tribunal legt Kl. am 01.09. den Schriftsatz zur Kenntnisnahme vor und schließt die Akten. Ungeachtet dessen antwortet Kl. am 05.11.1706. Am 17.10.1707 erbittet Kl. die Ausgabe der Akten an die Referenten. Dies geschieht und am 23.01.1708 wird Kl. zu einem Eid verpflichtet, daß das Korn ihm und nicht seinem Sohn gehört hat. Am 22.02.1708 legt Bekl. gegen das Urteil restitutio in integrum ein und erbittet Fristverlängerung, die ihm am 25.02. gewährt wird. Am 18.04. legt Bekl. seinen Schriftsatz vor mit seinen Rechnungen für die Jahre 1701-1703 und fordert die Einsetzung einer Kommission zur Prüfung dieser Rechnungen. Das Tribunal verlangt am 03.05.1708 eine Stellungnahme des Kl.s dazu, weiteres erhellt jedoch nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1705-1708 2. Tribunal 1708
Prozessbeilagen: (7) Bescheinigung des Hans Albrecht und Hermann Otto von Plüskow über die Verpachtung ihrer Güter Belitz und Boldenstorf an Kl. vom 16.06.1705; von Tribunalspedell Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 02.09.1705 und 12.04.1706; Verpflichtung Johann Friedrich Speckins gegenüber Bekl. vom 22.06.1703; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gröning vom 14.04.1706 und des Bekl. für Dr. Köckert vom 31.01.1706; Rechnungen über Erträge von Poel und Pachtzahlungen 1701-1703
Beklagter: Johann von Steeb, Oberkommissar und Landrentmeister
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Salomon Winne (A), Dr. Christoph Gröning (P), ab 27.03.1706: N N Zander (A) Bekl.: Johann Jacob Lauterbrunn (A), Dr. Joachim Köckert (P)
Fallbeschreibung: Kl. hat seinen Sohn am 10.04.1704 mit 2 Last 4 Scheffel Roggen nach Wismar geschickt, um diese zu verkaufen. Die Königliche Kammer will das Getreide zunächst für 73 Rtlr 24 s ankaufen, zahlt das Geld aber nicht aus, sondern rechnet es auf Schulden des Sohnes an. Kl. legt dar, daß sein Getreide nicht als Pfand für die Schulden seines Sohnes herangezogen werden kann und fordert die Bezahlung bei Androhung der Vollstreckung. Das Tribunal fordert den Bekl. am 11.07. auf, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Am 21.11. beschwert sich Kl., daß Bekl. dem bisher keine Folge geleistet habe und erbittet Hilfe. Das Tribunal fordert den Bekl. am 02.12.1705 erneut zur Stellungnahme auf und erhält diese am 05.01.1706, in der Bekl. die Vorwürfe zurückweist und vorgibt, mit der Eintreibung der Schulden des Sohnes die Interessen der Krone zu verfolgen. Das Tribunal läßt Kl. am 08.01. auf die Erwiderung des Bekl. antworten, der am 27.03. auf seiner Forderung besteht. Das Tribunal fordert am 31.03. Erwiderung des Bekl. Am 14.06. erbittet Kl. ein Urteil, da Bekl. nicht fristgemäß geantwortet hat, das Tribunal setzt dem Bekl. aber am 15.06. eine weitere 6wöchige Frist. Am 29.08. weist Bekl. alle Beschuldigungen zurück und beweist die Berechtigung seiner Pfändung. Das Tribunal legt Kl. am 01.09. den Schriftsatz zur Kenntnisnahme vor und schließt die Akten. Ungeachtet dessen antwortet Kl. am 05.11.1706. Am 17.10.1707 erbittet Kl. die Ausgabe der Akten an die Referenten. Dies geschieht und am 23.01.1708 wird Kl. zu einem Eid verpflichtet, daß das Korn ihm und nicht seinem Sohn gehört hat. Am 22.02.1708 legt Bekl. gegen das Urteil restitutio in integrum ein und erbittet Fristverlängerung, die ihm am 25.02. gewährt wird. Am 18.04. legt Bekl. seinen Schriftsatz vor mit seinen Rechnungen für die Jahre 1701-1703 und fordert die Einsetzung einer Kommission zur Prüfung dieser Rechnungen. Das Tribunal verlangt am 03.05.1708 eine Stellungnahme des Kl.s dazu, weiteres erhellt jedoch nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1705-1708 2. Tribunal 1708
Prozessbeilagen: (7) Bescheinigung des Hans Albrecht und Hermann Otto von Plüskow über die Verpachtung ihrer Güter Belitz und Boldenstorf an Kl. vom 16.06.1705; von Tribunalspedell Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 02.09.1705 und 12.04.1706; Verpflichtung Johann Friedrich Speckins gegenüber Bekl. vom 22.06.1703; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gröning vom 14.04.1706 und des Bekl. für Dr. Köckert vom 31.01.1706; Rechnungen über Erträge von Poel und Pachtzahlungen 1701-1703
Akten
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
29.10.2025, 11:29 AM CET