Heinrich Tunkel von Bernitzko, Landvogt der Niederlausitz, Jakob von der Schulenburg auf Lübbenau und Caspar von Minckwitz auf Drehna, diese als Verordneten des Landes, bekunden in Gegenwart Balthasars, Abts des Klosters Dobrilugk, und Caspars, Burggrafen von Dohna, "des weges halben, so hinden zum schlos in Luckow eingehet, und von wegen der treppen auf den thorm, so iczundt durch Nickeln von Stutternheim new gemacht sein sol", dass mit den Luckauern folgendes abgeredet worden ist: Der Landvogt und die Verordneten des Landes haben auf Bitten der Luckauer bewilligt, "daß dieser wegk, brugken und treppen unvorzcuglich abgethan sollen werden und hinfurder nicht anders dan wie vor alders durch die stadt sol sein und bleyben"; doch soll es im übrigen dem König und dem Land unverwehrt bleiben, "wege, stege und anders noch erforderung der notturft zu machen und zu gebrauchen". "Datum Lubben im jare und tage wie oben [montag in der Fastnacht der mynder zcal im XIX. jar]."

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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