Graf Johann zu Sayn, Herr zu Homburg, bekennt, von Dechant und Kapitel der Kollegiatkirche St. Cassius zu Bonn die von seinem + Vater gepachtet gewesenen Zehnten derselben in der Grafschaft Sayn mit Bewilligung des Erzbischofs Hermann zu Köln als ihres Landesfürsten, wie solche in einer anderen Verschreibung namentlich aufgeführt seien, für jährliche 160 Gulden auf 8 Jahre lang gepachtet zu haben und stellt wegen der Zahlung Bürgen, welche mit dem Erzbischof ihr Siegel daran hängen lassen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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