07.2 Testamente
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07.2
Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 07 Urkunden, Testamente, Kassenbriefe
a. Testamentarische Verfügungen konnten nach lübischem Recht nur über wohlgewonnenes, nicht Erbgut getroffen werden. Der Testator musste vor allem geistig gesund sein. Vorgeschrieben waren die Ausfertigung auf Pergament und die Gegenwart zweier Ratsherren als Zeugen, die je eine der insgesamt drei, oft in Form von Kerbschnitturkunden verfassten Ausfertigungen erhielten und beim Tod des Erblassers vor den Rat brachten.
b. Die ältesten Testamente, noch im 19. Jh. gerollt aufbewahrt, befanden sich, nach Angabe von Wehrmann 1892 "seit jeher im Archiv", die späteren bis 1866 wurden beim Oberstadtbuch bewahrt und gelangten (wohl infolge der neuen Gerichtsorganisation von 1864) ins Archiv. Die Reichsjustizgesetze von 1879 übertrugen die Zuständigkeit in Nachlassangelegenheiten dem Amtsgericht Lübeck (vgl. dort). Die Formierung der Testamente bis 1800 zu einem Bestand beruht auf keiner administrativen Grundlage, sondern erfasst die von Auslagerung und Rückführung betroffenen Stücke; nicht zurückgekehrt sind vor allem die Stücke des Zeitraums 1408-1412.
b. Die ältesten Testamente, noch im 19. Jh. gerollt aufbewahrt, befanden sich, nach Angabe von Wehrmann 1892 "seit jeher im Archiv", die späteren bis 1866 wurden beim Oberstadtbuch bewahrt und gelangten (wohl infolge der neuen Gerichtsorganisation von 1864) ins Archiv. Die Reichsjustizgesetze von 1879 übertrugen die Zuständigkeit in Nachlassangelegenheiten dem Amtsgericht Lübeck (vgl. dort). Die Formierung der Testamente bis 1800 zu einem Bestand beruht auf keiner administrativen Grundlage, sondern erfasst die von Auslagerung und Rückführung betroffenen Stücke; nicht zurückgekehrt sind vor allem die Stücke des Zeitraums 1408-1412.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
30.06.2025, 10:12 MESZ