Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Konditor Christoph Friedrich Schelling als Bräutigam und die ledige Ulmer Bürgerin Anna Magdalena Rau als Braut. Begleitet werden sie von dem Diakon an der Dreifaltigkeitskirche und Professor Karl Gustav Weller und dem Konditor Simon Endris als Pfleger der Kinder des Bräutigams Daniel Elias, Juliana Barbara und Christoph Friedrich aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Sibilla Rosina geborene Endris sowie dem Gegenschreiber beim bürgerlichen Almosenkasten Johann Christoph Friedel und dem Handelsmann Ehregott Bardili als Pfleger der Braut. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 12. Oktober 1786 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 607] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Kinder des Bräutigams noch minderjährig sind und daher unter der Pflegschaft des Rates stehen. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung der Kinder des Bräutigams aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.