Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Provisor in Leipheim [Lkr. Günzburg] Markus Paul Kleinknecht als Bräutigam und die Ulmer Bürgerin Anna Magdalena Motzilewsky als Braut. Begleitet werden sie von dem Richter in Leipheim Johann Friedrich Scherrau und dem Leipheimer Bäcker Veit Meyer als Pfleger des Sohnes Wilhelm Christian des Bräutigams aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Margarete geborene Schumacher, dem Einungsschreiber Narziß Ulrich Keller als Beistand des Bräutigams sowie dem Schreiner Daniel Gabler und dem Rotgerber Andreas Abele als Pfleger der Braut. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 21. Mai 1798 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 362] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da der Sohn des Bräutigams aus seiner ersten Ehe noch minderjährig ist und damit der Pflegschaft des Rates untersteht. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung für den Sohn aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.