Pleickard von Gemmingen zu Fürfeld und mit ihm sein Sohn Wolf Philipp bekunden, dass sie die der Ehefrau Wolf Philipps, Margarethe von Remchingen, Tochter des verstorbenen Philipp von Remchingen und der Anna Schenckin von Winterstetten, in der Heiratsverschreibung vom 8. August 1586 [st. a.] in Aussicht gestellte Morgengabe in Höhe von 400 Gulden Kapital respektive 20 Gulden jährlicher Gült, weil sie zur Zeit "weder an ligendten güettern oder järlichen güldten und zinsen", die sie verschreiben könnten, etwas "under der hand" haben, auf des Ausstellers "schenckhstat und würdtschafft" mit Haus, Hof und Zugehörungen zu Bonfeld sowie auf einem Baumgarten, einem Krautgarten und Wiesen daselbst, woraus jährlich zu cathedra Petri [= 22. Februar] 15 Gulden Hauszins fallen, zuzüglich der dem Aussteller zustehenden Hälfte am Ohmgeld (umbgelt) daselbst, wovon jährlich etwa 20 Gulden fallen, angewiesen haben. Der Beständer des Wirtshauses, das dem Aussteller zu Eigentum gehört, ist fronfrei. Die Wiederlösung der verschriebenen Gerechtsame mit 400 Gulden Kapital bleibt bei vierteljähriger Kündigung vorbehalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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