Schultheiß und Richter des Gerichtes zu Bühl unter Windeck [Altwindeck] beurkunden, daß Bersche Herold und Elle, seine Hausfrau, dem Ritter Reinhard von Windeck ihr gesamtes Vermögen übergeben haben, wogegen er sie lebenslänglich bet- und steuerfrei erklärt mit Ausnahme von 1 Schilling und 2 Kroppen Zins

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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