König Ferdinand [I.] sowie Bürgermeister, Stadtammänner, Schultheißen, Räte und Gemeinden der vier Waldstädte am Rhein, nämlich Waldshut, Laufenburg ("Lauffenborg") [Lkr. Waldshut], Säckingen ("Segkhingen") [heute Bad Säckingen/Lkr. Waldshut] und Rheinfelden [Lkr. Lörrach], verkaufen Johann Stor von Haslach im Brustal [Nieder- oder Oberhaslach im Bruchetal Elsass/Frankreich] als Bevollmächtigtem seiner Brüder Nikolaus und Andreas, den Söhnen des Georg Heinz von Unmut im Brustal [Urmatt im Bruchetal Elsass/Frankreich], einen jährlichen Zins von 60 rheinischen Gulden, den Gulden zu 15 Batzen gerechnet. Dieser Zins gefällt von den Einkünfte des königlichen Salzmeieramtes in Hall im Inntal [Tirol/Österreich] sowie von den Einkünften der vier Waldstädte, die dem Käufer als Unterpfand für die fristgerechte Entrichtung des Zinses eingesetzt werden. Dieser hat dem König dafür 1200 Gulden bezahlt. Der König verpflichtet sich, dem Käufer diesen Zins jedes Jahr in Molsheim [Elsass/Frankreich] bezahlen zu lassen. Bei Zahlungssäumnissen sollen sich aus den vier Waldstädten je ein Mitglied des Rats und ein Bürger ins Einlager nach Molsheim begeben. Verweigern sie das Einlager oder haben sie mindestens einen Monat dort geleistet, ohne dass eine Zahlung erfolgt ist, kann der Käufer die Einkünfte pfänden. Dem König steht das Recht zur Ablösung des Zinses zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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