Erzbischof Arnold von Köln bekundet: Er hat den Turm der Burg Drachenfels (-uelis) und einen Teil der übrigen Gebäude unter großem Aufwand errichtet. Da er, bevor das Werk halb getan war, sein Lebensende nahen sah, konnte und wollte er das Werk nicht vollenden. Gerardus, Propst der Bonner Kirche und Archidiakon, und die übrigen Kanoniker derselben Kirche flehten ihn an, zum Schutz und Erhalt des Besitzes ihrer und der übrigen Kirchen die Burg dem Propst und seiner Kirche in Besitz zu geben. Der Propst erinnerte ihn daran, wie viele herbe Klagen er ihm vorgebracht hatte, dass jene, die von seinetwegen die Burg hüteten, die umliegenden Güter der Bonner Kirche in Dörfern, Weingärten und Äckern schmählich plünderten. Er erwog, dass ihm die Burg keinen Vorteil brachte und überflüssig war, da er in der Nähe eine überaus starke Burg besaß, und nur Kosten verursachte. Auch bedachte er, dass das wohlgemeinte Werk in sein Gegenteil verkehrt werden könnte. Und da zumal ein Teil des Burgbergs an die Bonner Kirche angrenzt und Höfe, Dörfer und andere Besitzungen derselben in der Umgegend liegen, hat er die Bitte der Bonner für gut befunden. Nach Beratung mit seinen Getreuen hat er die auf seine Kosten errichtete Burg vor dem gesamten Klerus und Volk der Bonner Kirche dem Altar der heiligen Märtyrer Cassius und Florentius und dem Propst und Archidiakon Gerardus und dessen Nachfolgern zum ewigen Besitz geschenkt und bestätigt, und um den Besitz zu festigen, hat er diese Schenkung in der Kölner Kirche vor Klerus und Volk erneut bekräftigt. Er hat auch in der Bonner Kirche sein Gedächtnis (memoriale nostrum) statuiert. Dies alles geschah auf Bitten und mit Billigung der Kirche. Damit die nachfolgenden Erzbischöfe an alldem festhalten, hat er dem Propst im Angesicht der ganzen Kirche den Schwur abgenommen, dass jeder Propst den Erzbischöfen im Notfall mit der Burg, die zum Wohl der Kölner Kirche zu bewahren ist, allzeit zu Hilfe und Rat bereit sein soll. Zur Bekräftigung der Schenkung hat der Propst ihm 100 Mark lauteren Silbers aus eigenen und Kirchenmitteln überreicht, die er seinem Verwandten (cognato) Adelbertus, damals Vogt der Bonner Kirche, gezahlt hat, um damit die Burg von demselben einzulösen, denn diesen hatte er mit der Burg belehnt. - Er kündigt sein aufgedrücktes Siegel an. - Zeugen: Walterus, Domdekan, die Pröpste Herimannus von St. Gereon, Johannes von St. Kunibert, Fridericus von St. Aposteln, Reginboldus von St. Severin und Arnoldus von St. Andreas, Hugo, Domkustos, die Äbte Nicolaus von Siegburg (Sigebergense), Gerlacus von Deutz (Tuiciense), Wolbero von St. Pantaleon, Geldolfus von Brauweiler (Brunwillarense) und Everwinus von Gladbach (Gladebachense); diese stimmten ihm zu; weitere Zeugen: Gerardus, Propst von Bonn, Reginboldus, Dekan, der ganze Konvent der Bonner Kirche und das gesamte Volk; ferner edle und löbliche Laien: Heinricus, Graf von Geldern (Gelre), Herimannus von Cuyk (Kvich), Willehelmus, Graf von Jülich (de Iuliaco), und sein Bruder Gerardus, Tidericus, Graf von Are (Ara), Otto von Hochstaden (Hostade), Regenerus von Krickenbeck (Krichenbeche), Arnoldus und Gerardus von Blankenheim; Ministerialen: Adolfus, Drost, Philippus, Schenk, Rvdolfus, Marschall; burgenses: Daniel, Zöllner, Herimannus, Gerardus. Acta sunt hec anno verbi incarnati 1149.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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