. Mühlen zu Eppstein: Bezahlung der Nachsteuer vom Verkauf der Erbleihmühle des Philipp Georg Mahr an den Philipp Stiehl in Eppstein und Anspruch der Stiehlschen Erben in Bierstadt auf die Rückkaufsumme durch die Mahrschen Erben in Wiesbaden

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