Der Ladung nach erwirkte der Appellant das RKG- Verfahren, da, nachdem er einer Rentenverschreibung über 4000 Goldgulden wegen gegen die Geschwister Scheiffart von Merode und gegen den Appellaten als Inhaber der als Sicherheit gesetzten Herrlichkeit Neurath geklagt und schließlich die Immission in die Herrlichkeit erlangt hatte, der Herzog ihn (nach Angaben des Appellanten auf einseitiges Ansuchen des Appellaten) zunächst zum Abschluß eines Vergleiches veranlassen wollte und, als er dies mit der Begründung, nach rechtskräftigem Urteil sei ein Vergleich nicht mehr möglich, abgelehnt hatte, die rechtskräftigen Urteile zu seinen Gunsten aufhob und zugleich die (Wieder-) Einweisung des Appellaten in die Herrlichkeit anordnete hatte. Ausgangspunkt des in den Acta priora festgehaltenen Verfahrens der jül.-berg. Hofkanzlei (1616 - 1634) sind von Catharina Waldbott von Bassenheim, Witwe von Eynatten, gegen ihren Bruder Ott Heinrich Waldbott von Bassenheim geltend gemachte Erbansprüche.
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Der Ladung nach erwirkte der Appellant das RKG- Verfahren, da, nachdem er einer Rentenverschreibung über 4000 Goldgulden wegen gegen die Geschwister Scheiffart von Merode und gegen den Appellaten als Inhaber der als Sicherheit gesetzten Herrlichkeit Neurath geklagt und schließlich die Immission in die Herrlichkeit erlangt hatte, der Herzog ihn (nach Angaben des Appellanten auf einseitiges Ansuchen des Appellaten) zunächst zum Abschluß eines Vergleiches veranlassen wollte und, als er dies mit der Begründung, nach rechtskräftigem Urteil sei ein Vergleich nicht mehr möglich, abgelehnt hatte, die rechtskräftigen Urteile zu seinen Gunsten aufhob und zugleich die (Wieder-) Einweisung des Appellaten in die Herrlichkeit anordnete hatte. Ausgangspunkt des in den Acta priora festgehaltenen Verfahrens der jül.-berg. Hofkanzlei (1616 - 1634) sind von Catharina Waldbott von Bassenheim, Witwe von Eynatten, gegen ihren Bruder Ott Heinrich Waldbott von Bassenheim geltend gemachte Erbansprüche.
AA 0627, 6257 - W 1723/5870
AA 0627 Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben
Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben >> 3. Buchstabe W
(1553 - 1635)
Enthaeltvermerke: Kläger: Ott Heinrich Waldbott von Bassenheim zu Gudenau Beklagter: Johann Otto von Gymnich zu Vischel Prozeßart: Appellationis et mandati cassatorii et attentatorum revocatorii Instanzen: 1. Herzog Wolfgang Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg - 2. RKG ? - ? (1553 - 1635) Beweismittel: Vergleich zwischen Otto Heinrich Waldbott von Bassenheim zu Gudenau einer- und Catharina Waldbott von Bassenheim , Witwe von Eynatten, und deren Sohn aus der Ehe mit Johann Schall von Bell, Johann Anthon Schall von Bell, andererseits über deren Abfindung von weiteren Erbansprüchen, nachdem sie nach dem Tode der Johanna Scheiffart von Merode, Witwe Waldbott von Bassenheim, Ansprüche geltend gemacht hatte, 1613 (Bl. 10 - 13). Extrakt aus dem Ehevertrag zwischen Otto (wahrscheinlich Waldbott von Bassenheim) und Johanna ?, 1553 (Bl. 79 - 80). 1613 nach dem Tode des Hans Anton Waldbott von Bassenheim im Gudenauer Hof in Bonn errichtetes Inventar (Bl. 82 - 86). Beschreibung: 19 cm, Bl. 1a, b, 1 - 840, teilweise geb.; kein Protokoll, Q 3 (Ladung) und unquadrangulierte Acta priora, beide prod. 13. Oktober 1635.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:24 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben (Bestand)
- 3. Buchstabe W (Gliederung)