Der Ladung nach erwirkte der Appellant das RKG- Verfahren, da, nachdem er einer Rentenverschreibung über 4000 Goldgulden wegen gegen die Geschwister Scheiffart von Merode und gegen den Appellaten als Inhaber der als Sicherheit gesetzten Herrlichkeit Neurath geklagt und schließlich die Immission in die Herrlichkeit erlangt hatte, der Herzog ihn (nach Angaben des Appellanten auf einseitiges Ansuchen des Appellaten) zunächst zum Abschluß eines Vergleiches veranlassen wollte und, als er dies mit der Begründung, nach rechtskräftigem Urteil sei ein Vergleich nicht mehr möglich, abgelehnt hatte, die rechtskräftigen Urteile zu seinen Gunsten aufhob und zugleich die (Wieder-) Einweisung des Appellaten in die Herrlichkeit anordnete hatte. Ausgangspunkt des in den Acta priora festgehaltenen Verfahrens der jül.-berg. Hofkanzlei (1616 - 1634) sind von Catharina Waldbott von Bassenheim, Witwe von Eynatten, gegen ihren Bruder Ott Heinrich Waldbott von Bassenheim geltend gemachte Erbansprüche.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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