Durch ein Urteil des Offizials des Würzburger Domherren und Archidiakons Georg von Grumbach war Abt Konrad [Herloch] und dem Kloster St. Stephan in Würzburg das Recht zugesprochen worden, von einem halben Hof in Rödelsee (Rotelsehe), den derzeit die Witwe des Konrad Bach von Simmringen bewirtschaftet, ein Besthaupt zu fordern. Gegen dieses Urteil hat Elisabeth Bach Appellation eingelegt. Der Offizial der Würzburger Kurie verwirft nun diese Appellation und bestätigt das Urteil des Offizials des Archidiakons. Aussteller: Offizial der Würzburger Kurie. Empfänger: Kloster St. Stephan