Johann Graf zu Wertheim gibt Peter Ulrich und Else, seiner Hausfrau, seine Holzmühle bei Holzkirchen in Erbbestand. Das genannte zugehörige Gut und sämtliche Bedingungen sind dieselben wie im Erbbestandsbrief Graf Georgs vom 24. April 1450 (StAWt-G Rep. 5 Lade IX H Nr. 14). Dazu kommt noch, daß die Beständer in den ersten 10 Jahren etwas eigenes im Wert von 15 fl. in die Mühle zu Ansatz legen sollen, das dann in solcher Eigenschaft der Mühle verbleiben soll; ferner daß sie der Herrschaft Atzung schulden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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