Geiz ist geil - Sex zu Flatrate-Preisen
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/020 R090060/102
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/020 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2009
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2009 >> Unterlagen
5. November 2009
Früher gab es im Rotlichtmilieu ein ungeschriebenes Gesetz: kein Geschlechtsverkehr unter 50 Euro. Diese Zeiten sind vorbei. Wer zehn Euro drauflegt, bekommt in manchen Bordellen "Sex mit allen Frauen, so lange du willst, so oft du willst, wie du willst" - inklusive Live-Shows, Getränken und Gruppensex.
Der Pussy-Club in Fellbach musste mittlerweile schließen, aber nur, weil die Frauen dort nicht ordnungsgemäß angemeldet und scheinselbstständig waren. Billig-Sex an sich ist nicht verboten.
Eine Bürgerinitiative in Fellbach will das jetzt ändern und fordert: mehr Schutz für Prostituierte und ein Verbot von Flatrate-Sex.
Der Pussy-Club in Fellbach musste mittlerweile schließen, aber nur, weil die Frauen dort nicht ordnungsgemäß angemeldet und scheinselbstständig waren. Billig-Sex an sich ist nicht verboten.
Eine Bürgerinitiative in Fellbach will das jetzt ändern und fordert: mehr Schutz für Prostituierte und ein Verbot von Flatrate-Sex.
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Audio-Visuelle Medien
Palm, Christoph; Politiker, Oberbürgermeister, 1966-
Pollert-Ebinger, Beate
Schöllhammer, Thomas
Fellbach WN
Bordelle
Bürgerinitiative
Prostituierte
Prostitution
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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