Berufung gegen das Urteil der 3. Instanz vom 25. Sept. 1714, wonach der Appellant 3 1/2 Malter Weizen an Erbpacht von insgesamt 12 1/2 Morgen Land „an der Wybach“ und „an der Roselsmühle“ zu Berrendorf (Kr. Bergheim) rückwirkend seit 1638 an die Appellatin bezahlen soll. Hintergrund des Prozesses ist ein Kaufvertrag von 1660, durch den Johann Arnold von Leerodt von den Eheleuten Anton Bartman und Elisabeth Moers 63 Morgen Ländereien zu Berrendorf erworben hat, die diese 1649 von den Eheleuten Junker Bertram von Wambach und Ursula von Schidderich (Schiederich) gekauft hatten. Die Appellatin klagte vor der 1. Instanz auf Entrichtung von insgesamt 9 Maltern Weizen von diesen Ländereien. Sie stützt ihre Ansprüche auf eine Rentverschreibung von 1367 und auf den tatsächlichen Empfang solcher Rente nach Ausweis des klösterlichen Heberegisters. Der Appellant behauptet, sein Vorfahre habe freie adelige und unverschuldete Ländereien gekauft. Er bestreitet, daß es sich um dieselben Ländereien handelt, die der Appellatin pachtpflichtig sind. Er hält es ferner für nicht erwiesen, daß Bertram von Wambach der Sohn des Reinhard von Weims (bei Kettenis, Kr. Eupen) gen. Wambach und der Agnes von Schaesberg zu Streithagen war, welche die streitigen Ländereien zu Berrendorfbesessen hatten.